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Der Gesprächskreis Homosexualität

der Ev. Advent-Kirche Berlin-Prenzlauer Berg
war Initiator der Gedenktafel für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus.

Totgeschlagen - Totgeschwiegen -
den homosexuellen Opfern
des Nationalsozialismus

Gedenktafel für die Homosexuellen Opfer - KZ Sachsenhausen

Gedenkbuch

für die bisher namentlich bekannten ermordeten Homosexuellen des KZ Sachsenhausen & des Männerlagers im KZ Ravensbrück

Franz Kaczmarek

Gedenkbuch Franz Kaczmarek Geboren am: 17.10.1914
Geburtsort: Hötensleben | Neuhaldensleben
Ermordet am: 22.10.1942
Verlegeort: ⟩ 20359 Hamburg-St. Pauli, Lincolnstraße 5 (Einfahrt Parkplatz)
Initiator: Initiative "Gemeinsam gegen das Vergessen - Gedenkbuch für homosexuelle NS-Opfer", Hamburg
Zum Lebensweg: Franz Kaczmarek wurde am 17. Oktober 1914 in Hötensleben, Kreis Neuhaldensleben im heutigen Sachsen-Anhalt, geboren. In der Volksschule hatte er Probleme; er schaffte nicht alle Klassen. Er schlug sich durch mit Gelegenheitsarbeiten, als Artist als Feuerschlucker in Zirkussen und mit Strichjungentätigkeit.

1930/1931 wurde er im Alter von 15 bzw. 16 Jahren wegen Diebstahls bzw. Unterschlagung zu zwei bzw. vier Tagen Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Zwischen 1932 und 1935 wurde er fünfmal wegen Bettelns mit einem Tag und bis zu drei Wochen Gefängnis bestraft und schließlich am 8. Juni 1935 für ein Jahr in das Arbeitshaus Glückstadt eingewiesen.

15 Tage nach seiner Entlassung fand am 23. Juni 1936 der Prozess wegen Vergehens nach § 175 RStGB vor dem Amtsgericht Hamburg statt. Franz Kaczmarek erhielt einen Monat Gefängnis, da er "in strichjungenartiger Manier auf der Reeperbahn eine Männerbekanntschaft gesucht und gemacht hatte". Anschließend arbeitete er sporadisch im Hafen und begab sich auf Wanderschaft. Vom 29. Mai bis zum 2. Juli 1937 war er als polizeilicher "Schutzhäftling" im KZ Fuhlsbüttel und anschließend bis zum 26. Juli 1937 in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt inhaftiert. Da der Tatverdacht des Vergehens und Verbrechens nach § 175 bzw. § 175 a RStGB nicht beweisbar war, wurde Kaczmarek freigelassen.

Wie viele andere Obdachlose auch, meldete er sich im Massenquartier von Kühn im Keller des Hauses Lincolnstraße 5 an. Vom 1. bis zum 16. November 1937 war er aus einem nicht mehr nachvollziehbaren Grund wieder im KZ Fuhlsbüttel inhaftiert. Am 30. Dezember 1937, um 22:30 Uhr, brach er gemeinsam mit zwei Kumpeln in die über dem Massenquartier liegende Schankwirtschaft "Zum kleinen Trocadero" ein und stahl diverse Gegenstände, um sie an Bekannte zu verkaufen bzw. im Leihhaus zu verpfänden. Drei Tage später wurden die Täter dingfest gemacht. Am 13. April 1938 verurteilte Amtsgerichtsrat Günther Riebow den Angeklagten Franz Kaczmarek zu einem Jahr Gefängnis wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls.

Die Haft verbüßte Franz Kaczmarek bis zum 4. Januar 1939 im Strafgefängnis Glasmoor. Ohne Chance auf ein geregeltes Einkommen, versuchte er auf dem Strich Geld zu verdienen. Dort geriet er nach kurzer Zeit wieder in die Fänge der Kriminalpolizei. Am 2. Juli 1939 wurde er vom Landgericht Hamburg zu zwei Jahren Gefängnis wegen "gewerbsmäßiger Unzucht" nach § 175 a Ziffer 4 RStGB verurteilt.

Die Haft verbüßte er ab 15. Juli 1939 im Strafgefängnis Wolfenbüttel. Im März 1940 verhängte das Amtsgericht Braunschweig eine viermonatige Gefängnisstrafe wegen Diebstahls. Eine Berufungsverhandlung fand vor dem Landgericht Wolfenbüttel statt. Kaczmarek erhielt ein Jahr und drei Monate Gefängnis wegen Gefangenenbefreiung. Am 27. Juni 1942 erfolgte seine Überstellung zur Kriminalpolizei Hamburg und seine Inhaftierung im Polizeigefängnis Hütten. Von dort wurde er in das KZ Sachsenhausen verbracht. Das Einlieferungsdatum ist nicht bekannt. Am 22. Oktober 1942 wurde Franz Kaczmarek im KZ Sachsenhausen ermordet.
© Bernhard Rosenkranz (†)/Ulf Bollmann

Ausführlicher und überarbeit:
Wir erinnern an Franz Kraczmarek (pdf)
Foto: © „Hinnerk11/Wikipedia“ - Quelle: Rainer Hoffschildt, Hannover (April 2015)