Der Gesprächskreis Homosexualität

der Ev. Advent-Kirche Berlin-Prenzlauer Berg
war Initiator der Gedenktafel für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus.

Totgeschlagen - Totgeschwiegen -
den homosexuellen Opfern
des Nationalsozialismus

Gedenktafel für die Homosexuellen Opfer - KZ Sachsenhausen

Gedenkbuch

für die bisher namentlich bekannten ermordeten Homosexuellen des KZ Sachsenhausen & des Männerlagers im KZ Ravensbrück

Erich, Willi, Franz Küter

Gedenkbuch Erich Küter Geboren am: 15.08.1908
Geburtsort: Polzin | Belgard (Hinterpommern)
Ermordet am: 04.12.1941
Verlegeort: ⟩ 22767 Hamburg - St. Pauli, Große Freiheit 92
Initiator: Initiative "Gemeinsam gegen das Vergessen - Gedenkbuch für homosexuelle NS-Opfer", Hamburg
Zum Lebensweg: Erich Küter wurde 1908 als jüngstes von 23 Kindern des Ehepaars Emilie, geb. Weinland, und Fred Küter in Polzin bei Belgard in Hinterpommern (heute Polen) geboren. Seine Mutter starb 1917, sein Vater, ein Fisch- und Pferdehändler, ein Jahr später. Vom 6. bis zum 14. Lebensjahr besuchte Küter die Hilfsschule in Polzin. Anschließend arbeitete er als Knecht bei einem Bauern. Seit 1927 hielt er sich in Hamburg und Altona auf, wo er Arbeit als Marmorschleifer und Erdarbeiter fand. 1931 heiratete er, doch wurde die Ehe 1933 wegen beiderseitigen Ehebruchs geschieden. Vor seiner letzten Verhaftung 1939 war er Arbeiter in der Altonaer Kistenfabrik.

Am 5. Juni 1934 wurde er wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183 RStGB mit sechs Wochen Gefängnis bestraft. Während der Strafverbüßung kam heraus, dass er auch mit einem Mitbewohner und zwei anderen Männern Sex gehabt hatte. Dafür verurteilte ihn das Schöffengericht Altona zu einer siebenmonatigen Gefängnisstrafe nach § 175 RStGB.

Am 27. März 1939 geriet Erich Küter erneut in die Fänge der Homosexuellen-Verfolger. Er hatte einen Mann in dem einschlägigen Lokal "Monte Carlo" auf St. Pauli kennengelernt. In Küters Wohnung in der Großen Freiheit 92 kam es zu gleichgeschlechtlichen Handlungen. Am nächsten Morgen ging sein Sexualpartner zur Polizei und erstattete Anzeige gegen Küter mit den folgenden Worten: "Ich hatte nicht die Absicht, mich mit dem Mann einzulassen, sondern ich wollte den Mann überführen und dann der Polizei übergeben."

Diese Argumentation hatte später vor Gericht keinen Bestand. Am 31. März 1939, 6 Uhr, wurde Erich Küter in seiner Wohnung festgenommen und als polizeilicher "Schutzhäftling" in das KZ Fuhlsbüttel eingeliefert. Am 6. April 1939 erfolgte seine Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt. Regierungsmedizinalrat Dr. Frommer, Facharzt für Psychiatrie im Zentrallazarett des Untersuchungsgefängnisses, empfahl die Anordnung der Sicherungsverwahrung mit der Begründung: "Küter ist ein leicht schwachsinniger, sittlich minderwertiger Mensch."

Die Ermittlungshilfe der Strafrechtspflege gab nach der Vernehmung von Küters Geschwistern folgende Beurteilung des Angeklagten an die Oberstaatsanwaltschaft weiter: "Er hatte von klein auf nichts Jungenhaftes an sich, sondern glich eher einem Mädchen, am liebsten trug er Mädchenkleider und spielte und beschäftigte sich mit Mädchen. … Nach dem Tode der Eltern kam Küter in die Familie seines ältesten Bruders … Der Bruder und die Schwägerin hatten kein Verständnis für diesen weichlichen Menschen. Sie versuchten zunächst durch straffere Erziehung und hartes Anfassen ihn zu einem richtigen Jungen zu erziehen, wurden aber, als sie die Erfolglosigkeit ihrer Massnahmen einsahen, gleichgültig gegen ihn und betrachteten ihn schliesslich als lästiges Anhängsel. … Schon seit [1929] … wird in den Wohlfahrtsakten immer wieder erwähnt, dass Küter viel in Frauenkleidern auf der Strasse beobachtet wurde und dass er sich als Strichjunge verdächtig machte [bis zur Haft 1935 soll Küter Frauenkleider auf der Straße getragen haben] … Küter ist schon nach kurzer Zeit als abwegiger, minderwertiger Mensch erkennbar. Er ist schwerhörig, geistig beschränkt, auffällig durch sein absonderliches Wesen und seine piepsige Stimme."

Noch während der Untersuchungshaft wurde Küters Wohnung von den Vermietern geräumt. Am 24. August 1939 erfolgte die Urteilsverkündung vor der 5. Kammer als Jugendschutzkammer des Landgerichts Hamburg. Erich Küter wurde mit 18 Monaten Gefängnis bestraft. Zudem empfahl ihm der Richter sich "freiwillig entmannen" zu lassen.

Die Haft verbüßte Erich Küter im Strafgefängnis Fuhlsbüttel und im Strafgefängnis Glasmoor bei Glashütte. Zwei Gnadengesuche blieben ohne Erfolg. Am 28. Oktober 1940 war die Strafe verbüßt - Küter wurde der Hamburger Polizeibehörde überstellt und vermutlich direkt in das KZ Sachenhausen verbracht, wo er am 4. Dezember 1941 ermordet wurde.
© Bernhard Rosenkranz †/Ulf Bollmann

Quellen:
StaH 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht - Verwaltung, Abl. 2, 451 a E 1, 1 d; StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht - Strafsachen, 6660/39; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 13 und 16.;
Foto: © „Hinnerk11/Wikipedia“ - Quelle: Stolpersteine in Hamburg (www.stolpersteine-hamburg.de)