Der Gesprächskreis Homosexualität

der Ev. Advent-Kirche Berlin-Prenzlauer Berg
war Initiator der Gedenktafel für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus.

Totgeschlagen - Totgeschwiegen -
den homosexuellen Opfern
des Nationalsozialismus

Gedenktafel für die Homosexuellen Opfer - KZ Sachsenhausen

Gedenkbuch

für die bisher namentlich bekannten ermordeten Homosexuellen des KZ Sachsenhausen & des Männerlagers im KZ Ravensbrück

Otto-Karl Hill



Kein Stolperstein vorhanden.
Geboren am: 07.04.1903
Geburtsort: Wuppertal-Barmen
Ermordet am: 29.11.1942
Verlegeort:  
Initiator:  
Zum Lebensweg: Otto-Karl Hill wurde am 7. April 1903 in Wuppertal-Barmen im Bergischen Land geboren.1 Er lebte auch später in Barmen und war von Beruf Maschinenzeichner.

Vor der Machtübergabe an die Nazis war er Sozialdemokrat und Reichsbannermann. 1939 wohnte er mit seiner Mutter zusammen in der Lenneper Straße und arbeitete als Techniker bei einer Firma in Oberbarmen.

1942 hielt er sich zu einer Kur wegen eines Leberleidens in Karlsbad im okkupierten Tschechien auf. Am 31. Mai 1942 verhaftete ihn die Gestapo Karlsbad. Vorgeworfen wurden ihm missliche Äußerungen gegen den Stellvertretenden Reichsprotektor in Böhmen und Mähren Reinhard Heydrich und gegen die Judenpolitik des NS-Staates. Möglicherweise wurde er jetzt nach dem "Heimtückegesetz" oder wegen homosexueller Handlungen verurteilt.

Anfang November 1942 transportierte man ihn auf Befehl der Gestapo in das KZ Sachsenhausen, wo ihn die SS, weil er homosexuell war, als "§175-Schutzhäftling" einstufte und er die Häftlingsnummer 52.027 erhielt. Dort wurde er von einem Blockältesten derart misshandelt, dass man ihn in das Häftlingskrankenrevier einliefern musste. Otto-Karl Hill verstarb am 29. November 1942 im Alter von 39 Jahren im Häftlingskrankenrevier des KZ Sachsenhausen. Offiziell gab die SS zum Mord an, er sei um 11.30 Uhr an Rippenfellentzündung verstorben.

Seine Mutter beantragte eine Entschädigung. Der endgültige Entscheid des Düsseldorfer Regierungspräsidenten vom 12. Juni 1958 zeigt deutlich, dass die Diskriminierung Homosexueller in der Bundesrepublik beibehalten wurde:
"Nach den Unterlagen des Internationalen Suchdienstes ist der Sohn der Antragstellerin am 19.11.42 im KZ-Lager Sachsenhausen verstorben. Grund der Inhaftierung war Verstoß gegen §175 Strafgesetzbuch. Der Verstorbene befand sich demnach […] aus kriminellen Gründen in Haft. Der Verstorbene ist somit kein Verfolgter […], und die Mutter hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Schaden und Leben. Der Antrag ist daher abzulehnen."
Der bundesdeutsche Gesetzgeber hatte Homosexuelle von einer Entschädigung ausgeschlossen, indem er sie nicht unter den Personenkreisen nannte, die einen Antrag stellen durften.
Autor: Rainer Hoffschildt, Hannover (März 2018). Ich danke Fred Brade, Berlin, für die Informationen aus dem Archiv der Gedenkstätte Sachsenhausen. Ich danke dem Historiker Christian-Alexander Wäldner, Weetzen, für zusätzliche Informationen vom Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen: Dokument Nr. 99232646#1.
Fußnoten:
1 KZ Sachsenhausen 1936 - 1945: ⟩ Totenbuch
   Landeshauptarchiv Staatsarchiv Magdeburg, zwei Karteikarten, Rep. C. 144 Gefängnisse Magdeburg, Gommern und Schönebeck B Nr. 276 A-Z. I